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Verfasst von: Niko am 08.04.2006 18:05
 


THEMA:  kann ein freier Dienstnehmer sich steuerrechtlich vertreten lassen?
Ich arbeite als freier Dienstnehmer und in meinem Vertrag steht drin, daß ich mich jederzeit vertreten lassen kann von einer kompetenten Person. Nun, so sieht es mein Arbeitgeber. Aber wie sieht das steuerlich aus, darf ich überhaupt Arbeiten "auslagern" also mehr oder weniger Honorarnoten für andere ausstellen? Als Kleinunternehmer darf man ja keine Mitarbeiter haben, oder liege ich da falsch. danke für Info Niko
Verfasst von: jeannie am 08.04.2006 18:05
 


THEMA:  Re: kann ein freier Dienstnehmer sich steuerrechtlich vertreten lassen?
Natürlich dürfen Sie jemanden für eine erbrachte Leistung bezahlen und die Kosten als Ausgabe bei Ihrer EA-Rechnung berücksichtigen. Das ändert nichts daran, das sie jährlich nicht mehr als 22.000,- Umsatz machen dürfen. lg jeannie
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