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Verfasst von: Miroslav Boda am 12.03.2003 12:07
 


THEMA:  Sozialversicherung Nachzahlung
Kann mir jemand bei meinem Problem helfen ? Ich bin Ausländer und war 2,5 Jahre in Österreich selbstständig (EDV-Bereich,1999-2001). Dann habe ich den Gewerbeschein abgegeben, aus Österreich weggegangen und jetzt arbeite ich in Deutschland. Jetzt muss ich aber mehrere tausend Euro für die Sozialversicherung für das Jahr 2000 in Österreich nachzahlen (weil ich der "neue Selbständige" war etc.). Gibt es irgendein Ausweg, wie ich diese hohe Ausgaben nicht zahlen muss oder mit den Einnahmen aus dem Jahr 2000 noch zusätzlich verknüpfen kann ? In Österreich habe ich keine Einnahmen mehr. Vielen Dank für jede Hilfe!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 12.03.2003 12:07
 


THEMA:  Re: Sozialversicherung Nachzahlung
WennSie im Jahr mehr als € 6.453,36 aus einer selbständigen Tätigkeit verdienen,dann werden Sie als neuer Selbständiger in der Sozialversicherung d.gew.Wirtschaft versicherungspflichtig. Ausgenommen sind nur Frauen,die am 1.1.98 bereits 55 Jahre und Männer 57 Jahre alt waren oder wenn man am 1.1.98 bereits 50 Jahre alt war und weniger als 180 Pflichtmonate erworben hat. Die Sozialvers. richtet sich nach dem Finanzamtsbescheid.D.h.es könnte Ihnen nur helfen durch hohe Ausgaben einen Bescheid zu erwirken,in welchem Ihr Einkommen unter € 6.453,36 liegt. Der einzige Trost:Sie haben in Österreich Pensionsmonate erworben,welche Sie in Deutschland anrechnen lassen können.
Verfasst von: Miroslav Boda am 12.03.2003 12:07
 


THEMA:  Re: Sozialversicherung Nachzahlung
Danke für die Antwort, Frau Weiß! Ich habe noch 2 Zusatzfragen: 1) Geht es nicht, beim Finanzamt den Steuerbescheid für 2000 entsprechend korrigieren lassen, damit diese SV-Ausgaben, die ich jetzt zahlen muss, aber im Prinzip zum Jahr 2000 gehören, dazu gerechnet werden als Ausgaben ? Also als ob ich diese SV-Ausgaben in voller Höhe im Jahr 2000 bezahlt hätte. 2) Können diese "Pensionsjahre", wenn in Österreicht tätig war, in Deutschland angerechnet werden, auch wenn ich aus der Slowakei komme, also kein EU-Bürger bin, und in A und D "nur" eine Arbeits-/Aufenthaltsgenehmigung (gehabt) habe?
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