Verfasst von:
rainer am
11.04.2006 14:48
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THEMA: Kirchensteuer |
Ist zwar nicht ganz das richtige Forum, aber ich versuch mal mein Glück.
Ich bin jetzt 29 und hab bisher noch nie Kirchenbeitrag bezahlt, da ich entweder Lehrling war, beim Bundesheer oder Student war.
Seit heuer bin ich Beitragspflichtig.
Ich soll laut Beitragsstelle 211.- im Jahr bezahlen! (Die Beitragsstelle hat dazu eine Schätzung meines Bruttolohns vorgenommen).
Meine Frage ist nun inwieweit es eine gesetzliche Regelung zum "Eintreiben" dieser Steuer gibt. Bzw. was passiert wenn ich z.B.: nur bereit bin 80.- im Jahr zu bezahlen und ich auch nicht mehr einzahle.
danke
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Verfasst von:
jeannie am
11.04.2006 14:48
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THEMA: Re: Kirchensteuer |
Auch bei der Kirchensteuer gibt es Freibeträge: neue Wohnung, Kinder, ...
Am besten ist ein Gespräch bei der Kirchenbeitragsstelle, die lassen wirklich mit sich reden.
Es ist von Diözese zu Diözese verschieden, wie streng man beim Eintreiben ist, aber im Kirchlichen Verordnungsblatt eindeutig geregelt.
lg jeannie |
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Verfasst von:
Dominique am
11.04.2006 14:48
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THEMA: Re: Kirchensteuer |
Ich würd mal hier posten
www.gericht.at/beitrag/gericht/ gericht_ngp.jsp?kat=3000&nid=245934 - 73k -
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