ich hätte die Frage, ob für mich das Handelsvertretergesetz gilt; folgende Umstände sind gegeben:
Ich war bis Juni vergangenen Jahres in einem Unternehmen im als Verkäufer beschäftigt.
Selbst war ich bis gestern am Unternehmen mit 26% als GmbH-Gesellschafter beteiligt. (Bin gestern als Gesellschafter ausgeschieden).
Ich war SVA versichert – musste also selbst Versicherungsbeiträge bezahlen, Einkommenssteuer, etc.
Mein Aufgabenbereich betraf den Vertrieb von Softwareprodukten mit Provisionsbeteiligung;
Ich verkaufte im Namen und auf Rechnung des Unternehmens diese Softwarelösungen.
Die Entlohnung wurde so geregelt: ich erhielt ein Fixum von EUR 1400 (Brutto) pro Monat als
Entnahme; dazu 10% Provision für alle Verkäufe. Die Provision machte etwa 60% der monatlichen Entnahme aus der GmbH aus.
Über dieses Provisions- & Entlohnungsmodell gibt es eine Vereinbarung. Kosten für Auto, Verpflegung etc. wurden stets vom Unternehmen getragen.
Ich habe in den vergangenen 2 Jahren ca. 120 Neukunden dem Unternehmen zugeführt, welche
dem Unternehmen durch laufende Software-Wartungsverträge kontinuierliche Einnahmen bescheren.
Durch das Ausscheiden aus dem Unternehmen möchte ich nun einen Anspruch auf Ausgleich
geltend machen (Jahresfrist endet im Juni).
Gilt für mich das Handelsvertretergesetz?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir eine Auskunft geben könnten.
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