An Unternehmer sind sie verpflichtet Rechnungen auszustellen, gegenüber Privaten besteht keine Verpflichtung. Davon unabhängig sind selbstverständlich alle Einnahmen aufzuzeichnen. Wenn sie rechnungen ausstellen, so müssen sie aber jedenfalls eine Kopie dieser Rechnung in ihrer Buchhaltung aufbewahren.
Hinsichtlich Rechnungsmerkmale empfehle ich Ihnen unser Informationsblatt.
http://www.fiebich.com/info > Info-Blätter > Umsatzsteuerliche Rechnungsmerkmale (Stand 1/2006)
Sie finden hier auch eine Musterrechnung mit Erläuterungen. In ihrem Fall gelten die Vereinfachungen für Kleinbetragsrechnungen.
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