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Verfasst von: Manuela am 04.03.2006 20:15
 


THEMA:  Lohnsteuer Rückzahlung VORJAHR
Ich habe letztes Jahr von meinem Dienstgeber zuviel ausgezahlt bekommen. Nun soll ich diesen Betrag natürlich zurückzahlen. Mir wurde gesagt, dass ich mir die zuviel bezahlte Lohnsteuer nur über die Arbeitnehmerveranlagung holen kann. Ist das wahr? - Wo ist das geregelt? Lieben Dank
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 04.03.2006 20:15
 


THEMA:  Re: Lohnsteuer Rückzahlung VORJAHR
Die Erstattung von Einnahmen ist in § 16 Abs 2 Einkommensteuergesetz geregelt.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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