Ich habe letztes Jahr von meinem Dienstgeber zuviel ausgezahlt bekommen.
Nun soll ich diesen Betrag natürlich zurückzahlen. Mir wurde gesagt, dass ich mir die zuviel bezahlte Lohnsteuer nur über die Arbeitnehmerveranlagung holen kann. Ist das wahr? - Wo ist das geregelt?
Lieben Dank
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