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Verfasst von: Gregor Dorfbauer am 26.02.2006 07:54
 


THEMA:  Einkünfte als Schüler/Student
Hallo! Ich bin (noch) Schüler des 5. Jahrganges einer HTL und möchte von mir entwickelte Software und Servicearbeiten per Honorarnote verrechnen. Jetzt habe ich einige Grenzen gefunden und möchte wissen, ob diese alle auch für mich gelten (nach den Punkten die Quellen der Zahlen): *) 8725 netto p.a. Grenze für Familienbeihilfe http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0220 *) angenommen, ich bin während dem Jahr nie angestellt (Ferialpraktika etc.), dann bin ich ein "neuer Selbständiger", d.h. bis 6.453,36 p.a. Gewinn SV-befreit. *) angenommen ich bin kurz angestellt (1-2 Monate), verringert sich die Grenze auf 3.997,92 p.a. http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html *) Wenn der "neue Selbständige" für mich gilt, muss ich mich, sobald ich mit der Tätigkeit beginne, bei der SV der gewerblichen Wirtschaft melden. Die Formulare habe ich auch schon gefunden. Brauche ich als neuer Selbständiger unbedingt (wie im Formular angeführt) einen bevollmächtigten Steuerberater? *) bleibe ich unter 22.000,- p.a. bin ich USt-befreit - Kleinunternehmerregelung (ist sowieso in weiter Ferne wegen Familienbeihilfe). http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800230.html *) Bleibt das Einkommen unter 10.000,- bin ich ESt-befreit http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800210.html Dann noch einige Fragen: Auf der ÖGB-Seite habe ich einen maximalen Monatsverdienst bei den neuen Selbständigen entdeckt (537,78 pm - betrifft mich dieser Betrag)? Gibt es Höchstgrenzen bei Honorarnoten? z.B: darf ich 2 Honorarnoten von je 1500,- ausstellen, oder tritt dann diese Monatsgrenze in Kraft? http://www.oegb.at/servlet/ContentServer?pagename=OEGBZ/Page/OEGBZ_Index&n=OEGBZ_3.6.b.d Sind doch einige Fragen geworden, vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße, Gregor Dorfbauer
Verfasst von: Jutta Rapp am 26.02.2006 07:54
 


THEMA:  Re: Einkünfte als Schüler/Student
Die von Ihnen recherchierten Betragsgrenzen können auf Sie zutreffen. Die EUR 537,78 sind die Mindestbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung; eine Höchstgrenze für Honorarnoten gibt es nicht. Ein neuer Selbständiger muß keinen Steuerberater bevollmächtigen, auch nicht für die Sozialversicherung. Es ist jedoch sinnvoll diesen anzugeben, wenn man steuerlich vertreten wird. Ich empfehle jedoch ein Erstberatungsgespräch bei einem Steuerberater; bei vielen Kollegen ist dies kostenlos.
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