Hallo,
ich bin BA Student und habe ein Job-Ticket von der Firma. Ich wohne ca. 120 km von der Arbeitsstädte entfernt.
Nun die Frage:
Werbungskosten:
Kann ich trotz des Job-Tickets, die 120 km als Fahrtkosten mit dem PKW angeben? oder ist dies nicht erlaubt ?
Bei Punkt 7 des Werbungskostenformulares der Kindergeldkasse sind wir diesbezüglich ins grübeln gekommen.
da wird gefragt:
Werden unter 1 bis 6 angegebene Kosten steuerfrei erstattet?
Werden für angegebene Fahrtkosten pauschal versteuerte
Ersatzleistungen gewährt?
Die 2 Fragen hängen ja irgendwie mit meiner Frage von oben zusammen, und ich hoffe mir kann jemand dabei helfen.
Schonmal Danke und Gruß |
|