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Verfasst von: Patrick am 23.02.2006 15:06
 


THEMA:  Kindergeld-Jobticket
Hallo, ich bin BA Student und habe ein Job-Ticket von der Firma. Ich wohne ca. 120 km von der Arbeitsstädte entfernt. Nun die Frage: Werbungskosten: Kann ich trotz des Job-Tickets, die 120 km als Fahrtkosten mit dem PKW angeben? oder ist dies nicht erlaubt ? Bei Punkt 7 des Werbungskostenformulares der Kindergeldkasse sind wir diesbezüglich ins grübeln gekommen. da wird gefragt: Werden unter 1 bis 6 angegebene Kosten steuerfrei erstattet? Werden für angegebene Fahrtkosten pauschal versteuerte Ersatzleistungen gewährt? Die 2 Fragen hängen ja irgendwie mit meiner Frage von oben zusammen, und ich hoffe mir kann jemand dabei helfen. Schonmal Danke und Gruß
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 23.02.2006 15:06
 


THEMA:  Re: Kindergeld-Jobticket
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