Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Mersija Ibrahimovic am 23.02.2006 12:39
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung 2003 und 2004
Hallo! Ich habe folgendes Problem: 2003 war ich 10 Monate lang bei einer Firma beschäftigt, die dann in Konkurs gegangen ist. Am 19. Okt. 2003 bin ich ausgetreten. Die Dienstnehmer haben die Firma in Konkurs geschickt und nicht FA oder GKK. Nun weiß ich nicht, ob die Firma die Lohnsteuer bis zu meinem Austritt gezahlt hat. Lt. dem Jahreslohnzettel sind für das Jahr 2003 von der genannten Firma nur Euro 858,11 Lohnsteuer gezahlt worden, bei einem Bruttobezug gem. § 25 (Z210) von 10.887,76. Ich habe aber nur für 7 Monate mein Gehalt bekommen. Meine frühere Kollegin die einen Monat vorher, am 11. September 03 ausgetreten ist, hat bei einem Bruttobezug gem § 25 von 12.545, 47 Lohnsteuer in der Höhe von 1.495,07 gezahlt. Mir kommt das etwas spanisch vor. Es kann ja nicht sein, dass Sie Euro 636,96 mehr Lohnsteuer gezahlt hat als ich. Lt. der Vorberechnung bei FinanzOnline würde ich eine Gutschrift von Euro 606,00 für das Jahr 2003 bekommen. Meine Kollegin hat die Wiederaufnahme des Verfahrens beim FA verlangt. Beim ursprünglichen Einkommensteuerbescheid hat Sie eine Gutschrift von Euro 318,42. Nach neuerlichem Einleiten des Verfahrens, hat sich am Ende, aufgrund des fehlerhaften Jahreslohnzettels, eine Gutschrift von Euro 873,69 ergeben. Da ich mir denke, dass es bei meinem Jahreslohnzettel auch Fehler gibt, habe ich mit dem Abschicken der Arbeitnehmerveranlagung gewartet. Im Jahre 2004 haben wir alle von IAF (Insolvenz-Ausfallsentgeld-Fond) eine Auszahlung bekommen. Für das Jahr 2004 muß ich jetzt Euro 1355,56 nachzahlen. Was kann ich jetzt machen? Wie gehe ich am besten vor? Ich wäre Ihnen für eine baldige Antwort wirklich sehr dankbar den Euro 1.355,56 ist wirklich viel Geld. Liebe Grüße Mersija Ibrahimovic
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 23.02.2006 12:39
 


THEMA:  Re: Einkommensteuererklärung 2003 und 2004
Leider gilt die Neuregelung, dass die Zahlungen des IAF dem Jahr zuzurechnen sind,in welchem der Anspruch entstanden ist, erst für Konkurse,die nach dem 31.12.2005 eröffnet werden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.21.246.168 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.