Verfasst von:
Martin Hohenadler am
23.02.2006 08:19
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THEMA: Ausländische Einkünfte |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im letzten Jahr Geld aus Deutschland in Form einer Honorarnote über €5600 erhalten. Ansonsten war ich noch für zwei Monate angestellt, sowie Zivildiener. Nach Abzug der mit den Deutschlandaufenthalten verbundenen Kosten sowie SV-Beiträgen für 2004 (Nachzahlung) bleibt ein Gewinn von ca. €250.
Nun meine Frage: muß ich bei der Einkommenssteuerrklärung selbständige Einkünfte (Kennzahl 320 sowie E1a) angeben, oder (lt. Auskunft der Finanzamt-Hotline) "Ausländische Einkünfte" (in meinem Fall wohl "Steuerfrei", KZ 440)?
Vielen Dank,
Martin Hohenadler
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
23.02.2006 08:19
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THEMA: Re: Ausländische Einkünfte |
Vermutlich Rubrik selbstaendige Einkuenfte. Wirkt sich so aber ohnehin nicht aus.
"Ausländische" Einkünfte wären es nur dann, wenn Sie z.B. eine feste Einrichtung oder Betriebsstaette in Deutschland unterhielten oder aber Einkuenfte als Kuenstler oder Sportler haetten.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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