Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Sandra P. am 27.02.2003 14:15
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung
Guten Tag! Ich bin Studentin und erhalte bis Februar 2003 Studienbeihilfe und Familienbeihilfe. Weiters arbeite ich 43 Stunden im Monat in einer Arztpraxis und erhalte dafür 291€. Da ich ab März keine Beihilfe mehr bekomme, möchte ich gerne in einem Geschäft (ebenfalls geringfügig) arbeiten. Wie sieht das jetzt mit den Steuern aus? Kann man 2x geringfügig beschäftigt sein, ohne Steuern zu bezahlen? Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 27.02.2003 14:15
 


THEMA:  Re: Geringfügige Beschäftigung
Wenn Ihr Jahreseinkommen € 8.720,--übersteigt werden Sie steuerpflichtig.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.17.181.112 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.