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Verfasst von: Klaus Ebner am 27.02.2003 14:05
 


THEMA:  Steuersatz für freiwillige Abfertigung?
Mein derzeitiger "Nocharbeitgeber" hat eine ganze Abteilung aus betriebswirtschaftlichen Gründen gekündigt. Es wurde mir eine freiwillige Abfertigung angeboten, da ich noch keinen gesetzlichen Anspruch habe. Wird diese Abfertigung gleich versteuert (6%) wie die gesetzliche oder kommt ein anderer (welcher?) Steuersatz zum Zug? Mit bestem Dank Klaus Ebner
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 27.02.2003 14:05
 


THEMA:  Re: Steuersatz für freiwillige Abfertigung?
Freiwillige Abfertigungen sind ,soweit sie ein Viertel der laufenden Bezüge d.letzten 12 MOnate nicht übersteigen mit 6 % zu besteuern.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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