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Verfasst von: Dr. Georg Sulzer am 05.03.2006 09:55
 


THEMA:  doppelte Haushaltsführung
Sehr geehrte Damen und Herren ! Ich bin seit kurzem 90 km (nur ca 20 km Autobahn, sonst Wiener Stadtgebiet, Bundesstrassen und Ortsdurchfahrten) von Wien entfernt in einem Krankenhaus tätig. An meinen Beschäftigungsort habe ich mir im örtlichen Personalwohnheim ein Zimmer mit Kochnische gemietet(ca.15 m2; Nebenwohnsitz),um nicht jeden Tag, vor allem nach Nacht- und Wochenenddiensten, nach Hause fahren zu müssen.Ist es nun möglich, unter diesen Voraussetzungen, diese Wohnung als doppelten Haushalt steuerlich geltend zu machen? Wenn ja, wie lange? Bin ledig, aber in fester Partnerschaft ohne Kinder lebend, mein Lebensmittelpunkt befindet sich eindeutig in Wien. Kann ich, wenn die doppelte Haushaltsführung nicht gerechtfertigt ist, trotz offiziellem Nebenwohnsitz, das Pendlerpauschale geltend machen? Vielen Dank, Hochachtungsvoll, Dr. Georg Sulzer
Verfasst von: bbb am 05.03.2006 09:55
 


THEMA:  Re: doppelte Haushaltsführung
pendlerpauschale geht wegen der doppelten haushaltsfürhrung empfehle ich ihnen einen steuerberater zu konsultieren, da dabei mehrere punkte zu beachten sind
Verfasst von: Martin J. am 05.03.2006 09:55
 


THEMA:  Re: doppelte Haushaltsführung
Pendlerpauschale kann keines angesetzt werden!! RZ 259 LStR Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). Verfügt der Arbeitnehmer über eine Schlafstelle, so ist der Arbeitsweg von dieser Schlafstelle aus zu berechnen. Für eine doppelte Haushaltsführung sind keine zwingenden Gründe gegeben!! RZ 342 LStR Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 Kilometer entfernt ist.
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