Ein monatlicher Freibetrag auf Grund eines Freibetragbescheides mindert die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer. Also Bruttolohn/-gehalt € 2.500,- abzüglich Sozialversicherung und Freibetrag laut Freibetragsbescheid ist die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer einer monatlichen Lohnabrechnung. |
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