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Verfasst von: Anja Dönch am 03.02.2003 11:51
 


THEMA:  Spesen
Mein Mann hat festgestellt, das ihm im letzten Jahr über 250 Euro zu wenig an Spesen(Verpflegungskosten) gezahlt wurden. Das heißt er hat einige Tage im letzten Jahr über 14 Stunden gearbeitet. Können wir den Betrag nachträglich fordern ?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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