Werte Damen u. Herren,
ich habe folgende Problemstellung und hoffe es kann mir hier wer helfen:
Ich war für ein Unternehmen dieses Jahr etwas über 6 Monate hier im Inland tätig, und etwas unter 6 Monate in China auf Entsendung.
Hier greifen folgende Regelungen:
- Ab 31 Tagen durchgehend im Ausland gibt es in Österreich eine Steuerfreistellung.
- In China wird man aber erst ab 183 Tagen Arbeitsaufenthalt im Kalenderjahr steuerpflichtig.
Faszit: Ich musste von Juli-Dezember weder in Österreich, noch in China Lohnsteuer auf Gehalt, Überstunden und Taggeld zahlen --> schön.
Hier die Fragen:
1.) Macht es in diesem Fall Sinn einen für dieses Kalenderjahr einen Steuerausgleich zu machen.
2.) D.h. könnte ich von der im ersten halben Jahr gezahlten Lohnsteuer noch Geld zurückbekommen --> wird hier als Bemessungsgrundlage vielleicht nur das Einkommen des ersten halben Jahres herangezogen, oder was passiert?
3.) Falls ich einen Steuerausgleich mache oder dieser vorgeschrieben wird, kann es sein dass ich Steuern für das zweite Halbjahr in voller Höhe nachzahlen muss, weil ich in China ja nicht steuerpflichtig geworden bin? |
|