Verfasst von:
W. Kleinhappl am
23.01.2003 15:29
|
|
THEMA: Wohnungs Vermietung |
Guten Tag!
Meine Eltern (beide in Pension) vermieten eine Eigentumswohnung die Ihnen zu je 50% gehoert.
Der Mietvertrag wurde beim FA vergebuehrt und ein entsprechendes Formular bez. Personengesellschaft ausgefuellt.
Miete und Betriebskosten sind lt. Mietvertrag unter 7.500.- EUR pro Jahr
USt ist im Mietvertrag ausgewiesen.
*******************************************
Nicht klar ist das Thema Umsatzsteuererklaerung:
Muss eine USt Erkl. gemacht werden?
Einerseits erreichen wir die Grenze von 7.500.- EUR nicht, andererseits habe ich gelesen dass bei jeder Rechnung die UST enthaelt, diese UST an das FA abzufuehren ist.
Bitte um Info,
WOlfgang K. |
|
|
Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
23.01.2003 15:29
|
|
THEMA: Re: Wohnungs Vermietung |
Wenn der Jahresumsatz unter € 22.000,- liegt,dann brauchen Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen,außer wenn Sie Umsatzsteuer-wie Sie im Mietvertrag - ausweisen.
Sie haben 3 Möglichkeiten:
Sie streichen die Ust aus dem Mietvertrag.
Sie führen die Umsatzsteuer,die Sie im Mietvertrag angeführt haben an das Finanzamt ab.
Sie stellen einen Regelbesteuerungsantrag an das Finanzamt.Dann können Sie jene Umsatzsteuer,die in Ihren Ausgaben enthalten ist,von der abzuführenden Ust abziehen. Das müssen Sie aber dann 5 Jahre lang tun. |
|
|
|