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Verfasst von: Susi am 05.12.2005 09:00
 


THEMA:  Kilometergeld
Als neues amtliches km-Geld gilt ja nun EUR 0,376. Gleichtzeitig wird immer von aufgerundet 38 Cent gesprochen. Muss buchalterisch mit dem exkaten Wert 0,376 gerechnet werden oder kann man hier auch auf 0,38 aufrunden (um z.B. Fahrten mit dem Privat-PKW steuermindernd bei Honorarnoten geltend machen zu können)?
Verfasst von: Jutta Rapp am 05.12.2005 09:00
 


THEMA:  Re: Kilometergeld
In der Personalverrechnung kann der gerundete Satz Anwendung finden; bei allen anderen Einkunftsarten ist mit € 0,376 zu rechnen.
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 05.12.2005 09:00
 


THEMA:  Re: Kilometergeld
Gerundet werden darf nur im Bereich der Lohnverrechnung - d.h. es betrifft nur die ersetzten Reisekosten nach § 26 EStG. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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