Verfasst von:
Susi am
05.12.2005 09:00
|
|
THEMA: Kilometergeld |
Als neues amtliches km-Geld gilt ja nun EUR 0,376. Gleichtzeitig wird immer von aufgerundet 38 Cent gesprochen.
Muss buchalterisch mit dem exkaten Wert 0,376 gerechnet werden oder kann man hier auch auf 0,38 aufrunden (um z.B. Fahrten mit dem Privat-PKW steuermindernd bei Honorarnoten geltend machen zu können)? |
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
05.12.2005 09:00
|
|
THEMA: Re: Kilometergeld |
In der Personalverrechnung kann der gerundete Satz Anwendung finden; bei allen anderen Einkunftsarten ist mit € 0,376 zu rechnen.
|
|
|
Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
05.12.2005 09:00
|
|
THEMA: Re: Kilometergeld |
Gerundet werden darf nur im Bereich der Lohnverrechnung - d.h. es betrifft nur die ersetzten Reisekosten nach § 26 EStG.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV
Taegliche Steuernews unter
http://www.steuermonitor.at |
|
|
|