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Verfasst von: Andreas Doblander am 10.12.2005 22:29
 


THEMA:  Honorarnote oder Kleinstunternehmer
Guten Tag, erstmal: gratulation zum hochwertigem forum. Meine frage: ich bin angestellter, verdiene sehr gut, und könnte für einen bekannten ein gerät aus frankreich importieren und dafür den service machen: am gerät verdiene ich 200 euro an service(einnahmen-ausgaben) bleiben ca.500 euro über abrechnen möchte ich mit honorarnote (lfd. nummer und dem hinweis kleinstunternehmer) 1. muss ich dem finanzamt irgendwas mitteilen? 2. brauche ich eine gewerbeberechtigung (handel?) danke im voraus
Verfasst von: jeannie am 10.12.2005 22:29
 


THEMA:  Re: Honorarnote oder Kleinstunternehmer
Hallo Andreas! Mit 200 + 500 Gewinn bist Du hauchdünn unter den 730,-, die Du jährlich als Arbeitnehmer steuerfrei aus selbstständiger Arbeit dazuverdienen darfst. Da ist nicht einmal eine Mitteilung ans FA nötig. Über 730,- wird das Einkommen zusammengezählt. Über Gewerbeberechtigungen informiert die Wirtschaftskammer kostenlos. In der Praxis wird erst im Wiederholungsfall von Gewerbe gesprochen. lg jeannie
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