Guten Tag allerseits!
Ich bin nebenberuflich selbständig (Einzelunternehmen - Büromaterialhandel). Liege unter den Buchführungsgrenzen und daher E/A Rechner. Meine Frage ist nun folgende: Bei meinen Verkäufen nehme ich die Ust. ja erst in die UVA auf wenn ich den Geldeingang habe. - Ist das bis zu einem Umsatz von EUR 400.000,-- in Ordnung? soviel habe ich natürlich nicht - leider !! :-)
Oder darf man das nur bis zu einem geringeren Umsatz?
Wie ist es nun bei der Vst.? Habe in meinen Unterlagen gelesen, dass hier Sollversteuerung notwendig ist. Darf ich trotzdem wie bei der Ust auch hier Istversteuerung anwenden?
Und wie sieht das aus, wenn ich aus dem EU-Raum Ware importiere?
Ist hier auch die Sollversteuerung verpflichtend, oder kann ich hier auch erst die Erwerbssteuer bei Bezahlung berücksichtigen?
Ich bedanke mich bereits jetzt für die Hilfe! |
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