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Verfasst von: gänseblümchen am 19.10.2005 17:45
 


THEMA:  Umsatzsteuerpflicht auch bei geringen Jahresumsätzen?
Hallo, ich habe eine Frage zum österreichischen Umsatzsteuergesetz. Wie werden Umsätze behandelt, die von einem europäischen Unternehmer in Österreich gemacht wurden und auch dort steuerbar sind. Gibt es eine Grenze unter der die Umsätze, die in österreich steuerbar sind, als nicht steuerpflichtig behandelt werden? Bzw. gibt es in Östrreich eine gleiche Regelung wie der "Kleinunternehmerregelung". Oder muss sich der Unternehmer wegen z.B. 1.000 € Umsatz im Jahr, die er in Österreich getätigt hat (die dort steuerbar sind und auch nicht unter eine innergemeinschaftliche Regelung fallen) in Österreich registrieren lassen und dort eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Verfasst von: dIdI am 19.10.2005 17:45
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuerpflicht auch bei geringen Jahresumsätzen?
Umsätze die in österreich steuerbar sind, müssen hier versteuert werden. Bei Umsätze bis € 22.000 können diese mit 0 % Umsatzsteuer behandelt werden. Eine Abgabe der Steuererklärung besteht trotzdem. dIdI
Verfasst von: gänseblümchen am 19.10.2005 17:45
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuerpflicht auch bei geringen Jahresumsätzen?
Vielen Dank für die Antworten. Könnt ihr mich noch sagen, wo ich das im Umsatzsteuergesetz finde? Was heißt in dem Fall "können mit 0% versteuert werden". Hat er Unternehmer ein Wahlrecht ob Regelbesteuerung oder eben 0%? In jedem Fall muss er sich aber in Österreich steuerlich registrieren lassen, wenn er eine Erklärung abzugeben hat? Und noch eine etwas blöde Frage. Wo bekomme ich die Vordrucke dafür?
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