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Verfasst von: Simone Bauer am 03.12.2002 05:54
 


THEMA:  Was bedeutet dieser Bescheid ?
Habe vom Finanzamt einen Bescheid bekommen mit Aufforderung der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung 2001 einzureichen. Begründung: Da Gründe vorliegen, die eine Veranlagung vordringlich erscheinen lassen, mussten die Abgabeerklärung abberufen werden. War im Jahr 2001 nur 1 Monat mit meiner Firma aktiv. Danach ruhend gemeldet ??? Was hat das zu bedeuten ? Vor allem diese Begründung ? Bitte um Hilfe.
Verfasst von: Elke Stoller am 03.12.2002 05:54
 


THEMA:  Re: Was bedeutet dieser Bescheid ?
Steuererklärungspflicht besteht (einkommensteuerlich) wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird, das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land-u. Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln war (ab einem Umsatz von 400000 €) oder ermittelt worden ist, oder wenn das Einkommen in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 6975 € betragen hat. Wurden auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen gibt es noch weitere Voraussetzungen. Umsatzsteuererklärungen müssen abgegeben werden sobald der Umsatz 7500 € übersteigt.
Verfasst von: J. Rapp am 03.12.2002 05:54
 


THEMA:  Re: Was bedeutet dieser Bescheid ?
Wenn Sie vom Finanzamt aufgefordert werden Steuererklärungen abzugeben, dann sind diese einzureichen (auch eventuelle "Nullmeldungen")
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