Verfasst von:
Simone Bauer am
03.12.2002 05:54
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THEMA: Was bedeutet dieser Bescheid ? |
Habe vom Finanzamt einen Bescheid bekommen mit Aufforderung der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung 2001 einzureichen.
Begründung: Da Gründe vorliegen, die eine Veranlagung vordringlich erscheinen lassen, mussten die Abgabeerklärung abberufen werden.
War im Jahr 2001 nur 1 Monat mit meiner Firma aktiv. Danach ruhend gemeldet ???
Was hat das zu bedeuten ? Vor allem diese Begründung ? Bitte um Hilfe. |
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Verfasst von:
Elke Stoller am
03.12.2002 05:54
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THEMA: Re: Was bedeutet dieser Bescheid ? |
Steuererklärungspflicht besteht (einkommensteuerlich) wenn man
vom Finanzamt dazu aufgefordert wird,
das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land-u. Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln war (ab einem Umsatz von 400000 €) oder ermittelt worden ist,
oder wenn das Einkommen in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 6975 € betragen hat.
Wurden auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen gibt es noch weitere Voraussetzungen.
Umsatzsteuererklärungen müssen abgegeben werden sobald der Umsatz 7500 € übersteigt. |
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Verfasst von:
J. Rapp am
03.12.2002 05:54
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