Sehr geehrter Herr Windhofer,
es hängt davon ab,wann Sie das Haus und um wieviel Sie es gekauft haben.
Wenn Sie es vor mehr als 10 Jahren gekauft haben, dann fällt keine Einkommensteuer an.
Wenn Sie es teurer eingekauft haben,als € 300.000,-- fällt auch keine
Einkommensteuer an.
Steuerfrei ist die Veräußerung auch, wenn es Ihnen seit der Anschaffung und mindestens seit 2 Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat.
Mit freundlichen Grüßen
V.Weiß |
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