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Verfasst von: Ernst Windhofer am 17.10.2002 05:00
 


THEMA:  Verkauf eines Hauses (Liegenschaft)
Angenommen ich verkaufe ein Haus oder Liegenschaft um einen Verkaufspreis von 300.000,- EURO. Wie viel Steuern muß ich an das Finanzamt zahlen. mfg.Windhofer Ernst
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 17.10.2002 05:00
 


THEMA:  Re: Verkauf eines Hauses (Liegenschaft)
Sehr geehrter Herr Windhofer, es hängt davon ab,wann Sie das Haus und um wieviel Sie es gekauft haben. Wenn Sie es vor mehr als 10 Jahren gekauft haben, dann fällt keine Einkommensteuer an. Wenn Sie es teurer eingekauft haben,als € 300.000,-- fällt auch keine Einkommensteuer an. Steuerfrei ist die Veräußerung auch, wenn es Ihnen seit der Anschaffung und mindestens seit 2 Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Mit freundlichen Grüßen V.Weiß
Verfasst von: J. Rapp am 17.10.2002 05:00
 


THEMA:  Re: Verkauf eines Hauses (Liegenschaft)
Grunderwerbsteuer zahlt der Erwerber einer Liegenschaft. Die von Frau Mag. Weiß genannten Fälle werden nicht in die Einkommensteuererklärung eingetragen.
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