Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Martin Zeiner am 18.05.2006 13:26
 


THEMA:  Ust bei Vermietung
Wenn ich als Privater eine Eigentumswohnung an jemanden vermiete, muß ich Ust auf die Miete aufschlagen? Was gilt in dem Fall, daß ich beim Kauf der Wohnung die Ust vom Bauträger extra ausweisen lasse und vom Finanzamt zurückfordere? Danke für Ihre Tipps.
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 18.05.2006 13:26
 


THEMA:  Re: Ust bei Vermietung
Wenn Sie die Ust zurückfordern vom Finanzamt, dann müssen Sie auch Ihre Einnahmen der Ust unterziehen. Ansonsten müssen Sie nur dann Ust aufschlagen, wenn Ihr Jahresumsatz höher als € 22000,-- ist.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.197 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.