Verfasst von:
Martin Zeiner am
18.05.2006 13:26
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THEMA: Ust bei Vermietung |
Wenn ich als Privater eine Eigentumswohnung an jemanden vermiete, muß ich Ust auf die Miete aufschlagen?
Was gilt in dem Fall, daß ich beim Kauf der Wohnung die Ust vom Bauträger extra ausweisen lasse und vom Finanzamt zurückfordere?
Danke für Ihre Tipps. |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
18.05.2006 13:26
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THEMA: Re: Ust bei Vermietung |
Wenn Sie die Ust zurückfordern vom Finanzamt, dann müssen Sie auch Ihre Einnahmen der Ust unterziehen.
Ansonsten müssen Sie nur dann Ust aufschlagen, wenn Ihr Jahresumsatz höher als € 22000,-- ist. |
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