Verfasst von:
camillo am
15.06.2006 14:57
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THEMA: freier dienstvertrag - allgemein, steuer, ausgaben |
einen wundeschönen guten tag zusammen!
ich habe vor einen freien dienstvertrag einzugehen und hätte dazu ein paar fragen. die situation sieht folgendermaßen aus:
werde ca. 1.500,- brutto/monat verdienen (unter 22.000, somit USt-befreit)
folgende ausgaben kommen auf mich zu:
handy
digicam
notebook
büromaterial
intenetkosten (50% privat, 50% beruflich)
telefonkosten (wertkarte)
fahrten mit privat-pkw (fahrtenbuch) und öffentl. verkehrsmitteln (tickets)
jetzt die eigentlichen fragen bzw. darstellungen des vorgehens - sollte hier etwas nicht stimmen, bitte um korrektur:
1)
freier dienstnehmer ist steuerrechtlich "unternehmer", somit einkommensteuererklärung (frist: 30.4.+1 oder 30.6.+1 mit FINANZOnline). die steuernachzahlung/gutschrift berechnet man wie folgt:
brutto-jahreseinnahmen
- ausgaben:
sv-pflichtbeiträge
...oben angeführte ausgaben
= einkünfte
- sonderausgaben & außergew. belastungen
= einkommen
x steuertarif
= tarifsteuer
- absetzbeträge
= eikommenssteuer
- vorauszahlungen
= steuernachzahlung/gutschrift
2)
die weiter oben angeführten ausgaben kann ich steuerlich absetzen - können diese aber in voller höhe(?) und inkl. USt(?) angesetzt werden ODER muss ich eine "einnahmen-ausgaben-rechnung" und ein "anlagenverzeichnis" erstellen und dann die jeweils anfallende AfA ansetzen?
die AfA würde dann nur diejenigen wirtschaftsgüter, die einer abnutzung unterliegen, betreffen (d.h. handy, digicam, notebook). wie sieht es aber mit den anderen ausgaben aus?
3)
muss ich eine steuernummer beim zuständigen FA beantragen?
vielen vielen dank im voraus für die hilfe!
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
15.06.2006 14:57
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THEMA: Re: freier dienstvertrag - allgemein, steuer, ausgaben |
Punkt 1) ist richtig
Punkt 2) Ausgaben werden inkl. Ust steuerlich abgesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter (=
Anschaffungskosten bis EUR 400,00) sind im Jahr der Bezahlung voll abzusetzen, langlebige Wirtschaftsgüter werden auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben (Anlagenverzeichnis ist zu führen)
Punkt 3) Betriebsaufnahme ist dem Finanzamt anzuzeigen und Steuernummer beantragen
www.steuerberater-rapp.at |
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Verfasst von:
W.M. am
15.06.2006 14:57
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THEMA: Re: freier dienstvertrag - allgemein, steuer, ausgaben |
Hilfe, Ich habe ebenfalls einen freien Dienstvertrag, verdiene damit, hmm alle 3 monate vielleich 1.500 €, wie muß ich steuern zahlen etc. Ich bin Studentin, und darf eine gewisse Summe verdienen, Steuerfrei. heißt es ich muß es nicht melden oder wie? |
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