Verfasst von:
Christian Schmied am
31.03.2005 09:11
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THEMA: Deutsche Rechnung mit 16% Ust. |
Vielleicht ein dumme Frage aber ich bin mir nicht ganz sicher:
Wenn ich in Deutschland ein Produkt gekauft habe, eine ganz normale Rechnung dafür bekommen habe, und KEINE UID angegeben habe, d.h. keine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, kann ich die 16% Ust. ganz normal als Vorsteuer abziehen wie ich es auch mit den anderen 20% Ust. Rechnungen mache, oder geht das nicht ??
Vielen Dank,
Christian Schmied.
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
31.03.2005 09:11
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THEMA: Re: Deutsche Rechnung mit 16% Ust. |
Nein, diese Ust können Sie nicht abziehen.
Wenn Sie als Unternehmer im EU-Raum einkaufen, müssen Sie dem Lieferanten Ihre UID-Nummer bekannt geben. Dieser Umsatz ist dann in der UVA als innergemeinschaftlicher Erwerb zu versteuern.
www.steuerberater-rapp.at
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