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Verfasst von: Doris am 21.03.2005 15:06
 


THEMA:  Wohnraum Vermietung
Wir sind Eigentümer eines leerstehenden Bauernhauses und wollen die Wohnung an ein befreundetes Ehepaar vermieten. Welche Steuern und Abgaben müssen bezahlt werden? Was ist zu beachten? Freundliche Grüße, Doris Waldbrunner
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 21.03.2005 15:06
 


THEMA:  Re: Wohnraum Vermietung
Es können Einkommen-u.Umsatzsteuer anfallen. Wenn Ihr Umsatz unter € 22.000,-- liegt, dann sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig. Wenn der Gewinn unter 730,--€ jährlich liegt und Sie ein Dienstverhältnis haben, dann sind Sie auch nicht einkommensteuerpflichtig. Sie könnten aber Steuer vom Finanzamt zurückholen. Daher empfehle ich Ihnen einen Steuerberater aufzusuchen,da Sie dabei viel Geld verlieren können. www.steuerberatung-weiss.at
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