Wenn Sie mit dieser Wohnung Mieteinnahmen erzielen,dann können Sie die Zinsen abschreiben.
Wenn es sich um eine begünstigte Wohnung handelt,d.h.wenn Sie der Ersterwerber sind,dann können Sie sowohl die Zinsen als auch die Rückzahlungen im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen. |
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