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Verfasst von: Ludwig Grill am 07.05.2002 22:53
 


THEMA:  Sachbezug Kfz - Werbungskosten
Für die private Nutzung des Dienstfahrzeuges habe ich einen Lohnsteuerhinzurechnungsbetrag von € 270,--(Sachbezug 1,5 % vom Neuwert). Mindestens 90 % der privaten Fahrten sind jedoch die Familienheimfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte(Entfernung 125 km). Kann ich bei der Arbeitnehmerveranlagung das große Pendlerpauschale, den monatlichen Sachbezug, oder nur die durch den Sachbezug mehr bezahlte Lohnsteuer, als Werbungskosten absetzen? Bin für alle Antworten dankbar
Verfasst von: R am 07.05.2002 22:53
 


THEMA:  Re: Sachbezug Kfz - Werbungskosten
Der Sachbezug ist korrekt und zu Recht berechnet. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können Sie das große Pendlerpauschale beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Eine Erklärung, um welche Punkte es sich hierbei handelt, finden Sie auf dem Formular L 34, welches unter "http://www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm" -> Steuerformulare -> Lohnsteuer aufzurufen ist.
Verfasst von: Steiner Georg am 05.03.2018 15:36
 


THEMA:  Sachbezug Kfz - Werbungskosten

Ich bezahle 1,5% Sachbezug bleibe aber jährlich unter die 6000 km Privatnutzung. Wo kann ich den Differenzbetrag geltend machen ? Mein Arbeitgeber gab mir die Information bei der Arbeitnehmerveranlagung. Habe auch schon beim zuständigen Finanzamnt nachgefragt konnte jedoch keine nützliche Auskunft erfragen.

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