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Verfasst von: Cools am 18.05.2006 12:52
 


THEMA:  Sachbezug
Ist der Arbeitgeber berechtigt die höhe des Sachbezug (1.5% des Kaufpreises eines Autos)festzulegen auch wenn der Arbeitnehmer einen niedrigeren Satz(0.5%) haben möchte. Weiters kann man als Arbeitnehmer, wenn man den grossen Sachbezug zahlt, die diferenz zum Kleinen im Jahreslohnsteuerausgleich geltend machen. Ich führe ein Fahrtenbuch und überschreite nicht die höchstzulässige Kilometeranzahl.
Verfasst von: daniel am 18.05.2006 12:52
 


THEMA:  Re: Sachbezug
ja, meines wissens nach kann der arbeitgeber das festlegen. war bei mir auch so. du kannst den differenzbetrag aber beim steuerausgleich zurückholen. dafür ist aber ein "lückenloses und über alle zweifel erhabenes" fahrtenbuch vorzulegen. was über alle zweifel erhaben ist hängt dann auch wieder ein wenig vom prüfer ab. hab das ganze auch schon durchgemacht!
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