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Verfasst von: Jana am 07.05.2002 01:10
 


THEMA:  Honorarkraft
Als Studentin und BAföG-Empfängerin trete ich nächste Woche als Honorarkraft meinen Nebenjob an.Ist eine Honorartätigkeit als Selbständig anzusehen?Bin ich mit nur einem Auftraggeber scheinselbständig? Ab welchem Einkommen muss ich eine Steuererklärung abgeben? Was genau kann denn steuerlich abgesetzt werden?Bin für alle Tipps dankbar!
Verfasst von: fw am 07.05.2002 01:10
 


THEMA:  Re: Honorarkraft
Als Honorarkraft auch nur für einen Auftraggeber sind Sie dann selbständig tätig wenn Merkmale des Dienstverhältnisses fehlen - z.B. keine feste Dienstzeiten, Möglichkeit sich vertreten zu lassen, kein bezahlter Urlaub usw. - ansonsten könnte ein Dienstverhältnis unterstellt werden. Steuererklärungspflicht besteht ab einem Einkommen von Euro 6.975,00. Zu den steuerlichen Absetzposten (Betriebsausgaben) verweise ich auf: www.denk-ferdin.at/ABCderBetriebsausgaben.htm Mit freundlichen Grüßen
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