Als Honorarkraft auch nur für einen Auftraggeber sind Sie dann selbständig tätig wenn Merkmale des Dienstverhältnisses fehlen - z.B. keine feste Dienstzeiten, Möglichkeit sich vertreten zu lassen, kein bezahlter Urlaub usw. - ansonsten könnte ein Dienstverhältnis unterstellt werden.
Steuererklärungspflicht besteht ab einem Einkommen von Euro 6.975,00.
Zu den steuerlichen Absetzposten (Betriebsausgaben) verweise ich auf:
www.denk-ferdin.at/ABCderBetriebsausgaben.htm
Mit freundlichen Grüßen |
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