Verfasst von:
Waltraud am
07.02.2005 14:23
|
|
THEMA: Provision |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Jänner 2005 im Direktverieb tätig. Muß ich einen Gewerbeschein lösen oder gibt es Verdienstgrenzen bei denen das nicht nötig ist. Ich muß von der Firma die Ware kaufen und bezahlen und verkaufe Sie dem Kunden zum selben Preis weiter, dafür erhalte ich von der Firma eine Provisionszahlung inkl.MwSt. (wird aber nicht separat ausgewiesen). Wie ist das mit dem Finanzamt?GKK?
Danke. |
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
07.02.2005 14:23
|
|
THEMA: Re: Provision |
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt anzuzeigen.
Für den Gewerbeschein gibt es keine Verdienstgrenzen; wenn Sie mit Waren handeln ist ein Gewerbeschein zu beantragen.
Die Gewerbebehörde meldet die Lösung des Gewerbescheins an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, welche ihrerseits einen Fragebogen an Sie senden wird. Sie können sich aber auch selbst bei der Sozialversicherung melden.
Ich empfehle ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden.
www.steuerberater-rapp.at
|
|
|
|