Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Waltraud am 07.02.2005 14:23
 


THEMA:  Provision
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit Jänner 2005 im Direktverieb tätig. Muß ich einen Gewerbeschein lösen oder gibt es Verdienstgrenzen bei denen das nicht nötig ist. Ich muß von der Firma die Ware kaufen und bezahlen und verkaufe Sie dem Kunden zum selben Preis weiter, dafür erhalte ich von der Firma eine Provisionszahlung inkl.MwSt. (wird aber nicht separat ausgewiesen). Wie ist das mit dem Finanzamt?GKK? Danke.
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.02.2005 14:23
 


THEMA:  Re: Provision
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt anzuzeigen. Für den Gewerbeschein gibt es keine Verdienstgrenzen; wenn Sie mit Waren handeln ist ein Gewerbeschein zu beantragen. Die Gewerbebehörde meldet die Lösung des Gewerbescheins an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, welche ihrerseits einen Fragebogen an Sie senden wird. Sie können sich aber auch selbst bei der Sozialversicherung melden. Ich empfehle ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. www.steuerberater-rapp.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.21.46.13 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.