Verfasst von:
Elfie am
05.02.2005 07:00
|
|
THEMA: Rechnungsberichtigung |
Hallo,
beziehe Einkünfte aus V+V mit Option zur Regelbesteuerung und habe irrtümlich bei einer Mietabrechnung (für Wohnzwecke)über einen längeren Zeitraum immer 20% USt in Rechnung gestellt anstatt 10%.
Frage: Wie gehe ich bei einer Rechnungsberichtigung am besten vor und wie lange zurück kann ich die Rechnungen berichtigen?
Vielen Dank im Voraus! |
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
05.02.2005 07:00
|
|
THEMA: Re: Rechnungsberichtigung |
Die ursprünglich ausgestellten Mietabrechnungen stornieren und berichtigte Abrechnungen ausstellen. Um einen Nachweis über die Berichtigung zu haben, alles mittels eingeschriebenen Briefes an den/die Mieter senden.
Ich empfehle die Mietabrechnungen bis zum letzten noch nicht veranlagten Steuerjahr zu berichtigen.
www.steuerberater-rapp.at
|
|
|
|