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Verfasst von: Elfie am 05.02.2005 07:00
 


THEMA:  Rechnungsberichtigung
Hallo, beziehe Einkünfte aus V+V mit Option zur Regelbesteuerung und habe irrtümlich bei einer Mietabrechnung (für Wohnzwecke)über einen längeren Zeitraum immer 20% USt in Rechnung gestellt anstatt 10%. Frage: Wie gehe ich bei einer Rechnungsberichtigung am besten vor und wie lange zurück kann ich die Rechnungen berichtigen? Vielen Dank im Voraus!
Verfasst von: Jutta Rapp am 05.02.2005 07:00
 


THEMA:  Re: Rechnungsberichtigung
Die ursprünglich ausgestellten Mietabrechnungen stornieren und berichtigte Abrechnungen ausstellen. Um einen Nachweis über die Berichtigung zu haben, alles mittels eingeschriebenen Briefes an den/die Mieter senden. Ich empfehle die Mietabrechnungen bis zum letzten noch nicht veranlagten Steuerjahr zu berichtigen. www.steuerberater-rapp.at
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