Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Karl Mauser am 21.01.2005 14:23
 


THEMA:  Geringfügig oder freier Dienstnehmer?
S.g. Damen und Herren, ich möchte mir, um flexibel zu sein, mehrer Dienstnehmer mehrmals in der woche holen. Muß ich diesen Mitarbeitern Weihnachts/Urlaubsgeld zahlen bzw. haben Sie Anspruche auf Urlaub, oder kann ich mich davon irgendwie entschlagen - solange Sie unter € 315,-- verdienen? Danke! K.M.
Verfasst von: Jutta Rapp am 21.01.2005 14:23
 


THEMA:  Re: Geringfügig oder freier Dienstnehmer?
Geringfügig Beschäftigte unterliegen dem Kollektivvertrag des Dienstgebers wie Vollversicherte. Daher sind auch UZ und WR zu bezahlen, wenn der Kollektivvertrag dies vorsieht. Auch Anspruch auf Urlaub haben derart Beschäftigte normalerweise. Freie Dienstnehmer bekommen meistens weder UZ noch WR und haben auch keinen Anspruch auf Urlaub. Diese Ansprüche sind mit dem vereinbarten Entgelt abgegolten. www.steuerberater-rapp.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.128.30.199 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.