Stimmt es, dass im Konkursfall der Masseverwalter die ESt-Erklärung erstellt ?
Und wie erfährt dieser von anderen Einkünften desselben Jahres, z.B. Gewinn aus neugegründetem Gewerbebetrieb ??
Wann ist die ESt-Erklärung fällig - erst bei Abschluss des Konkurses ??
Wie wird in der Praxis vorgegangen ??
Danke für jede Auskunft.
LG - Chris |
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