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Verfasst von: Gerhard am 09.01.2005 11:19
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer §4 Abs.4
Ich habe nach dem Konkurs meiner alten Firma im Dezember 2003 eine Stelle als freier Dienstnehmer nach §4 Abs.4 mit 1.1.2004 angenommen. Da ich bis zum 4.4.2004 aber Kündigungsentschädigung und Abfertigung erhalten habe, möchte ich gerne wissen wie sich das steuerlich auswirkt. (Bei Auszahlung des IAG wurde 15% Lohnsteuer schon berücksichtigt) Wie wird das berechnet? mfg Gerhard
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