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Verfasst von: Sh. am 18.05.2006 13:31
 


THEMA:  Untermiete
Ein Käufer einer Wohnung überlässt diese seinen zwei Söhnen zur unentgeltlichen Nutzung. Einer der beiden Söhne möchte mit dem Einverständnis des anderen seine Lebensgefährtin/Verlobte in dieser Wohnung zur Untermiete aufnehmen. Vereinbart wird ein Mietzins von 75 Euro. 1) Wenn der Sohn nun einen Untermietvertrag abschließt, muss der Eigentümer oder er selbst Steuern zahlen? 2) Wie lässt es sich verhindern, dass der Eigentümer Steuern zahlen muss? 3) Genügt zum Nachweis der unentgeltlichen Nutzung der notariell festgelegte Anspruch auf Eigenbedarf?
Verfasst von: Sebastian R. am 18.05.2006 13:31
 


THEMA:  Re: Untermiete
Hallo! Ad 1) Da der Eigentümer ja keine Miete bekommt sondern der derzeitige Mieter/Nutzer (=Sohn) muß dieser das Einkommen versteueren. Der Eigentümer hat ja kein Einkommen - kann daher also nix versteuern. Ad 2) siehe 1 Ad 3) Ich denke hier ist gar kein Nachweis erforderlich- auch das Finanzamt wird glauben das ein Vater seinen Söhnen eine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung stellt. "wirtschaftliche Betrachtungsweise". Gruss Sebastian
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