Hallo!
Soweit ich mich erinnern kann, gab es früher einmal die Möglichkeit, sich die einbehobene KESt eines Sparbuchs vom Finanzamt zurückzuholen, sofern der Sparbuchinhaber ein niedriges Einkommen hat. Diesbezüglich hätte ich zwei Fragen:
1) Gibt es diese Möglichkeit nach wie vor? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
2) Würde es nicht Sinn machen, ein Sparbuch auf sein Kind zu überschreiben, das kein Einkommen hat?
LG, Michael |