Sehr geehrte Damen und Herren
Die Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung in Italien sind ja in Italien zu versteuern und auch in der österreichischen Steuererklärung anzugeben. Die Einnahmen und anzurechnende italienische Steuern werden aus der italienischen Steuererklärung übernomme. In dieser ist kein AfA vorgesehen, kann in der österreichischen Steuererklärun trotzdem der AfA angewendet werden?
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