Wenn mein Freund zu mir in meine Mietwohnung zieht und wir uns die Miete künftig teilen (er überweist mir z.B. die Hälfte der Miete) muss ich diese dann als teilweise Untervermietung als Einnahme beim Steuerausgleich anführen? Oder ist es irrelevant, da ich ja keinen Gewinn damit erziele und es nur eine Art Kostenbeteiligung darstellt?
Mit dem Vermieter ist bereits geklärt, dass ich Hauptmieter bleibe.
Vielen Dank und liebe Grüße
Klarissa |