Wie haben Sie bisher das Arbeitszimmer abgesetzt? Möbel, Drucker etc. war ja schon immer absetzbar, in Ihrem Fall zu geteilter Hand. Die Energiekosten für diesen Raum herauszurechnen, ist nur selten möglich (z. B. bei klarer räumlicher Trennung).
Die Arbeitsplatzpauschale deckt nur Miete, Strom, Heizung, ... für Arbeitsräume innerhalb der Wohnung. Dabei ist der Text eindeutig auf 1 Person anzuwenden, wo andere aktive Einkünfte zu berücksichtigen sind bzw. auf mehrere Gewerbe aufzuteilen ist. Ob eine weitere Person diesen Arbeitsplatz nutzt, spielt keine Rolle. In Ihrem Fall käme für Sie beide die Arbeitsplatzpauschale in Frage.
LG Jeannie |