Guten Tag,
Ich habe vom Finanzamt ein „Ersuchen um Ergänzung“ zur Arbeitnehmerveranlagung 2018 erhalten:
zur Überprüfung brauchen wir noch Informationen. Bitte halten Sie den Termin für die Beantwortung ein. Die Nichtbeantwortung der Ergänzungspunkte innerhalb der Frist kann Folgen haben (zum Beispiel die Streichung von Ausgaben oder Absetzbeträgen).
Was brauchen wir von Ihnen?
Die österreichische Finanzverwaltung hat aufgrund einer internationalen Kontrollmitteilung die Information erhalten, dass Sie ausländische Einkünfte (z.B. Pension) bezogen haben. Zur Klärung des steuerlichen Sachverhalts geben Sie bitte bekannt, seit wann Sie die ausländischen Einkünfte beziehen, sowie die Höhe der Einkünfte. Sie werden ersucht, die diesbezüglichen Unterlagen in Kopie, sowie gegebenenfalls eine (berichtigte) Abgabenerklärung innerhalb der oben angeführten Frist vorzulegen.
Hierzu hätte ich ein paar Fragen:
- Wie weit zurück müsste ich maximal die Unterlagen und Einkünfte bekanntgeben?
Es gibt ja sowas wie Festsetzungsverjährung, z.B. Einkommensteuer 5 Jahre und hinterzogene Abgaben 10 Jahre
- Verstehe ich das richtig, dass ich für die Arbeitsnehmerveranlagung 2018 keinerlei Daten bzw Einkünfte mehr abliefern muss, da dies durch die 5 Jahre verjährt ist?
- Bei hinterzogenen Abgaben müssen wegen der 10-Jahresverjährung Unterlagen/Einkünfte bis maximal 2014 beim Finanzamt abgeliefert werden?
Laut Ergänzungsersuchen: „Die Nichtbeantwortung der Ergänzungspunkte innerhalb der Frist kann Folgen haben (z.B. die Streichung von Ausgaben oder Absetzbeträgen):
- die Streichung von Ausgaben oder Absetzbeträgen für die Arbeitnehmerveranlagung 2018 UND zukünftige Arbeitnehmerveranlagungen bzw. Einkommensteuererklärungen? Oder nur für die 2018er?
- Auch für Erklärungen vor 2018?
- Was kann passieren, wenn ich überhaupt keine Unterlagen/Einkünfte abliefere? Haft, Geldstrafe etc.?
Vielen Dank für eure / Ihre Hilfe(n)
Beste Grüße
Alexander |