Guten Tag,
ich stelle mir die Frage, ob bei Aufnahme eines weiteren Kontoinhabers bei Banken. aus rein praktischen Gründen. auch vorsichtshalber eine Schenkungsmelsung beim FA zu erfolgen hat.
Schließlich scheint der neue Mitinhaber plötzlich im Kontenregister mit Geldregen auf.
In Deutschland beispielsweise ist dies der Fall, da der Fislus dort durch diese Praktiken eine verdeckte Schenkung vermutete.
Vielen Dank
|